Laut gesetzlicher Definition handelt es sich bei Wassermotorrädern um Kleinfahrzeuge, die als Personal Water Craft wie "Wasserbob", "Wasserscooter", "Jetbike" oder "Jetski" und sonstige gleichartige Fahrzeuge bezeichnet werden. Liegt die Leistung der Wassermotorräder bei 3,69 KW (5 PS) oder mehr, so sind sie führerscheinpflichtig.
Hinsichtlich der Kennzeichnung gilt die Regelung, dass diese Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein müssen. Amtlich anerkannte Kennzeichen sind unzulässig.
Auf den Binnenwasserstraßen dürfen Wassermotorräder nur auf den freigegebenen Flächen fahren. Diese Flächen sind durch Tafelzeichen E 22 gekennzeichnet. Außerhalb dieser Flächen dürfen sie nur fahren, um die nächstgelegene freigegebene Fläche zu erreichen oder um Wander- bzw. Tourenfahrten durchzuführen. In diesen Fällen ist ein klar erkennbarer Geradeauskurs einzuhalten.
Wird ein Wassermotorrad auf einer zugelassenen Strecke bewegt, so hat der Fahrzeugführer eine Gefährdung anderer auszuschließen. Die übrige Schifffahrt darf nicht behindert werden und andere Fahrzeuge, Bauwerke, Anlagen sowie die Ufervegetation dürfen nicht beschädigt werden.
Der Fahrzeugführer muss die Geschwindigkeit rechtzeitig im erforderlichen Maß verringern und bei Vorbeifahrten einen Mindestabstand von 10 Metern einhalten.
Wassermotorräder dürfen nur auf befestigten Zugängen wie Slipanlagen oder Rampen oder mittels geeigneter Kranvorrichtung zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser herausgeholt werden.
Das Fahren mit Wassermotorrädern ist nur zulässig:
In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, jedoch nicht vor Sonnenaufgang und nicht nach Sonnenuntergang.
Bei einer Sicht von mehr als 1000 Metern.
Wenn durch technische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass sich der Motor automatisch abschaltet oder auf die kleinste Fahrstufe zurückschaltet und das Fahrzeug eine Kreisbahn einschlägt, sobald der Fahrzeugführer über Bord geht.
Wenn Fahrzeugführer und Beifahrer Schwimmwesten tragen, die der DIN/EN 93 entsprechen oder einen Auftrieb von mindestens 50 Newton gewährleisten.