Nach der "Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung)" vom
1. Januar 2007 (BGBl. I S. 769) darf das typische Figurenfahren nur noch auf den ausgewiesenen Wasserflächen betrieben werden. Erlaubt sind aber Touren- und Wanderfahrten sowie Fahrten zur nächstgelegenen zugelassenen Wasserfläche, wenn ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird. (Quelle: Bundesministerium)
Das freie Fahren und Trainieren ist nur auf den durch blaue Tafeln freigegebenen Strecken gestattet.
Hier darf auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen gefahren werden:
Weser
37,10 - 38,00 Raum Wahmbeck
166,00 - 166,50 Raum Rinteln
192,70 - 194,00 Raum Bad Oeynhausen / Rehme
293,70 - 296,00 Raum Stenden
326,65 - 327,40 Raum Eissel / linke Stromseite
in einer Breite von 40m vom Ufer.
Nur von April - Oktober;
Freitags, sonntags und an Feiertagen
von 10:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00;
Samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr.
Die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen hatten und haben bei der Festlegung von geeigneten Wasserflächen folgende Kriterien zu beachten:
In unmittelbarer Nähe der Strecke sollte keine Wohnbebauung vorhanden sein (Mindestabstand 600m).
Die Einbringung der Fahrzeuge sollte mit landseitiger Zufahrt innerhalb der ausgewiesenen Strecke möglich sein.
Die Strecke darf nicht in oder an einem Naturschutzgebiet, einem zum europäischen ökologischem Netz "NATURA 2000" gehörenden Gebiet oder einem europäischen Vogelschutzgebiet liegen.
Die Länge der Strecke muss mindestens 300 m betragen; nach Möglichkeit sollte sie nicht unmittelbar an eine bereits vorhandene Wasserskistrecke anschließen.
Die Strecke sollte nur dort durch Tonnen gekennzeichnet werden, wo ein Tafelzeichen an Land nicht ausreichend ist.
Innerhalb der vorgesehenen Strecke darf keine Hafenausfahrt, Flussmündung oder häufig genutzte Anlegestelle vorhanden sein.
Nach Möglichkeit ist keine bereits vorhandene Wasserskistrecke aufzuheben, es sei denn, diese wurde in der Vergangenheit nicht oder kaum in Anspruch genommen.