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Jetboot/Jetski-Strecken in Deutschland

Nach der "Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung)" vom
1. Januar 2007 (BGBl. I S. 769) darf das typische Figurenfahren nur noch auf den ausgewiesenen Wasserflächen betrieben werden. Erlaubt sind aber Touren- und Wanderfahrten sowie Fahrten zur nächstgelegenen zugelassenen Wasserfläche, wenn ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird. (Quelle: Bundesministerium)

  • Das freie Fahren und Trainieren ist nur auf den durch blaue Tafeln freigegebenen Strecken gestattet.


Hier darf auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen gefahren werden:

  • Donau
    2356,40 - 2355,00 Raum Geisling / rechte Stromseite
    2262,80 - 2260,60 Raum Winzer / Ottach

  • Elbe
    194,60 - 196,50 Raum Wartenburg / rechte Stromseite
    224,00 - 225,00 Raum Apollensdorf / rechte Stromseite
    376,00 - 377,50 Raum Grieben; Schelldorf / rechte Stromseite

  • Main
    48,50 - 49,30 Raum Offenbach; Rupenheim / rechte Stromseite
    168,20 - 170,00 Raum Trennfeld
    206,20 - 207,60 Raum Neuendorf; Langenporzelten
    325,00 - 326,00 Raum Bergrheinfeld; Grafenrheinfeld
    346,30 - 347,30 Raum Ottendorf; Untertheres

  • Mosel
    13,50 - 14,50 Raum Winningen

  • Neckar
    107,56 - 107,86 Heilbronn/Neckarsulm

  • Rhein
    275,00 - 276,80 Raum Meißenheim
    372,30 - 374,30 Raum Karlsruhe
    409,60 - 412,30 Raum Speyer
    446,50 - 449,00 Unterhalb Worms
    459,40 - 461,00 Oberhalb Gernsheim
    466,40 - 468,10 Unterhalb Gernsheim / rechte Stromseite
    492,00 - 493,50 Raum Ginsheim / linke Stromseite
    544,70 - 545,50 Raum Kaub / rechte Stromseite
    666,50 - 667,00 Raum Wesseling / linke Stromseite
    750,00 - 753,00 Raum Büderich; Ilverich; Lohausen

  • Weser
    37,10 - 38,00 Raum Wahmbeck
    166,00 - 166,50 Raum Rinteln
    192,70 - 194,00 Raum Bad Oeynhausen / Rehme
    293,70 - 296,00 Raum Stenden
    326,65 - 327,40 Raum Eissel / linke Stromseite
    in einer Breite von 40m vom Ufer.
    Nur von April - Oktober;
    Freitags, sonntags und an Feiertagen
    von 10:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00;
    Samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr.


Die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen hatten und haben bei der Festlegung von geeigneten Wasserflächen folgende Kriterien zu beachten:

  • In unmittelbarer Nähe der Strecke sollte keine Wohnbebauung vorhanden sein (Mindestabstand 600m).

  • Die Einbringung der Fahrzeuge sollte mit landseitiger Zufahrt innerhalb der ausgewiesenen Strecke möglich sein.

  • Die Strecke darf nicht in oder an einem Naturschutzgebiet, einem zum europäischen ökologischem Netz "NATURA 2000" gehörenden Gebiet oder einem europäischen Vogelschutzgebiet liegen.

  • Die Länge der Strecke muss mindestens 300 m betragen; nach Möglichkeit sollte sie nicht unmittelbar an eine bereits vorhandene Wasserskistrecke anschließen.

  • Die Strecke sollte nur dort durch Tonnen gekennzeichnet werden, wo ein Tafelzeichen an Land nicht ausreichend ist.

  • Innerhalb der vorgesehenen Strecke darf keine Hafenausfahrt, Flussmündung oder häufig genutzte Anlegestelle vorhanden sein.

  • Nach Möglichkeit ist keine bereits vorhandene Wasserskistrecke aufzuheben, es sei denn, diese wurde in der Vergangenheit nicht oder kaum in Anspruch genommen.

  • Der Mindestabstand zu Wehren muss 200 m betragen.


    Quelle: jetboot.de



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